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Stadt Burg startet Fotowettbewerb

Teilnahme möglich bis 30.09.2023

Bürgermeister eröffnet Fotowettbewerb

Erstmalig startet die Stadt Burg einen Fotowettbewerb. Unter dem Motto „1.075 Jahre – So schön ist Burg“ werden die 30 schönsten Fotomotive der Stadt und seinen Ortschaften gesucht. Jedes Bild ist einzigartig und es verdient, gesehen zu werden. Bilder von Hobby- und Profifotografen, Jung und Alt sind somit gleichermaßen willkommen. Im Fokus liegen ein gutes Auge und Leidenschaft für die Kunst der Motivfotografie. Wichtig ist der Wiedererkennungswert der Stadt Burg.

Die 30 Siegerfotos werden erstmalig 2024 als Foto-Ausstellung in den Stadttürmen präsentiert. Die Fotos mit den drei meisten Stimmen erhalten tolle Gewinnpreise der Stadtwerke Burg GmbH. Für den ersten bis dritten Platz (Sieger) gibt es

1. Platz: Überraschung der Stadtwerke Burg GmbH im Wert von 100 EUR,
2. Platz: Gästeführung Altstadt & Türme der Tourist-Information Burg,
3. Platz: Überraschung der Stadtwerke Burg GmbH im Wert von 50 EUR.

Ablauf Fotowettbewerb:

1. Je Teilnehmer können vom 01.08.2023 bis zum 30.09.2023 um 09:00 Uhr (Einsendeschluss) max. drei Fotos eingereicht werden unter Angabe der Kontaktdaten des Bildeigners (Vorname, Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse). Einsendung an E-Mailadresse: tourismus@stadt-burg.de.

2. Bei mehr als 100 Einsendungen trifft eine Jury bestehend aus Bürgermeister, Kulturausschussvorsitzende sowie Vertreter der Stadtwerke Burg GmbH eine Vorauswahl (50 Stück).

3. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit (aus der Vorauswahl) zur Museumsnacht am 20.10.2023 in der Zeit von 17:00-22:00 Uhr in der Stadtbibliothek Burg anonym abzustimmen.

4. Bekanntgabe der Sieger des Wettbewerbs am 07. November 2023 per E-Mail.

Vorgabe Einsendungen:

  • Es werden ausschließlich Bilder im JPEG-Format angenommen.
  • Die lange Seite sollte etwa 20 Zentimeter bei 300 dpi haben.
  • Pro Datei ein einzelnes Bild. Keine Collagen.
  • Kein Rahmen, Grafikelemente oder offensichtliche Bildmanipulationen.
  • Keine Textelemente im Bild wie etwa Name des Fotografen bzw. Copyright Vermerke.
  • Die Bilddatei sollte 10-12 MB nicht überschreiten.
  • Jedes Bild sollte mit einem Titel versehen sein.


Es gelten die Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb.

Fotowettbewerb Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter / Gegenstand
Die Stadt Burg veranstaltet einen Fotowettbewerb, bei denen Teilnehmer Fotos einsenden können. Für diesen Wettbewerbe gelten die nachfolgenden Bedingungen.

2. Teilnahmevoraussetzungen
a) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und über eine Meldeanschrift in Deutschland verfügen.
b) Pro Teilnehmer dürfen maximal drei Fotos eingesendet werden.
c) Die Teilnahme ist ausschließlich über das Einsenden der Bilder per E-Mail möglich.
d) Die Bilder müssen von der teilnehmenden Person selbst erstellt worden sein.
e) Die Einsendung der Bilder muss im JPEG-Format erfolgen.
f) Die lange Seite sollte etwa 20 Zentimeter bei 300 dpi haben.
g) Pro Datei ein einzelnes Bild. Keine Collagen.
h) Kein Rahmen, Grafikelemente oder offensichtliche Bildmanipulationen.
i) Keine Textelemente im Bild wie etwa Name des Fotografen b zw. Copyright Vermerke.
j) Die Größe der Bilddatei sollte 12 MB nicht überschreiten. Bilder mit anders aufgebauten Dateinamen werden nicht angenommen.
k) Die Bilder dürfen keine Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen; sie dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine Straftatbestände verwirklichen und/oder anstößig, pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend oder in sonstiger Weise verwerflich sein. Im Falle der Abbildung von Menschen weist die teilnehmende Person die Einwilligung der abgebildeten Personen auf Anforderung von Stadt Burg schriftlich nach.
l) Die teilnehmende Person akzeptiert mit der Teilnahme die besonderen Teilnahmebedingungen, die zu jedem Wettbewerb im Zusammenhang mit der konkreten Ausschreibung veröffentlicht werden (z.B. Thema des Wettbewerbs, Einsendeschluss etc.).
m) Ein Verstoß gegen die allgemeinen und/oder die besonderen Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss der teilnehmenden Person aus dem Wettbewerb. Der Ausschluss ist jederzeit, auch nach der Ermittlung der Gewinner, möglich. Im Falle schwerwiegender und/oder mehrfacher Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen ist Stadt Burg berechtigt, die teilnehmende Person auch dauerhaft von künftigen Fotobewerben auszuschließen.

3. Ablauf / Gewinnerermittlung
a) Unter allen fristgerechten Einsendungen (zwischen 01.08.2023 bis 30.09.2023 um 09:00 Uhr), welche die Teilnahmebedingungen erfüllen, trifft die Stadt Burg eine Vorauswahl. Dabei werden 50 Bilder ausgewählt.
b) Die Öffentlichkeit bestimmt am 20.10.2023 (17:00-23:00 Uhr) in der Stadtbibliothek Burg (Berliner Straße 38, 39288 Burg) aus der Vorauswahl mittels anonymer Stimmabgabe die 30 schönsten Fotomotive. Die drei Siegerbilder mit den meisten Stimmen erhalten einen exklusiven Gewinnpreis:

1. Platz: Überraschung der Stadtwerke Burg GmbH im Wert von 100 EUR,
2. Platz: Gästeführung Altstadt & Türme der Tourist-Information Burg,
3. Platz: Überraschung der Stadtwerke Burg GmbH im Wert von 50 EUR.

c) Bei Punktegleichheit entscheidet die Jury über die Reihenfolge durch eine Stichwahl anhand der bereits erfolgten Einsendungen.
d) Die Gewinnerbilder einschließlich der Namen der Gewinner werden im Anschluss in Ausstellungen der Stadttürme veröffentlicht.
e) Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Sofern im Rahmen des Wettbewerbs Preise ausgelobt worden sind, erhalten die Gewinner die Preise direkt vom jeweiligen Sponsor / Hersteller auf dem Postweg an die deutsche Meldeadresse.

4. Rechteeinräumung
a) Mit der Teilnahme räumt die teilnehmende Person der Stadt Burg das einfache (nicht exklusive) Recht ein, die übermittelten Bilder unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb, in redaktionellen Berichten über den Foto-Wettbewerb sowie in Werbeveröffentlichungen mit Bezug zu dem Foto-Wettbewerb zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten.

5. Freistellungspflicht
b) Die teilnehmende Person stellt die Stadt Burg von sämtlichen berechtigten Forderungen Dritter frei, die gegen die Stadt Burg aufgrund eines von der teilnehmenden Person übermittelten Bildes gegen die Stadt Burg wegen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Bildes geltend gemacht werden

6. Haftung
a) Für die Sachpreise sind ausschließlich die jeweiligen Sponsoren / Hersteller zuständig. Es gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller. Die Stadt Burg übernimmt keinerlei Haftung für die Sachpreise und daraus resultierende Forderungen, Folgen oder Schäden. Bei höherer Gewalt oder Insolvenz der jeweiligen Sponsoren / Hersteller kann die Auslieferung/Aushändigung der ggf. betroffenen Sachpreise entfallen.
b) Die Stadt Burg haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen von vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen solcher Pflichten ergeben, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der/die Teilnehmer/in deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung von der Stadt Burg bei Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stadt Burg.

7. Datenschutz
a) Die teilnehmende Person erklärt sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden.
b) Im Rahmen der Teilnahme am Fotowettbewerb werden notwendigen Daten mittels EDV-Anlage gemäß Art. 5 und 6 Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden bis Verlosung und Mitteilung erhoben, verarbeitet und genutzt; nach Ende dessen werden sie gelöscht. Im elektronischen Geschäftsverkehr wird der Vertragstext nicht gespeichert. Im Übrigen wird auf die Amtlichen Datenschutzhinweise der Stadt Burg (ADSH) verwiesen, welche im Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 18 vom 23.05.2018 bekanntgemacht wurden und über den Kurzlink https://ogy.de/bi9b im Internet abgerufen werden können.

8. Sonstiges
a) Es gilt deutsches Recht.
b) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
c) Eine Barauszahlung der Preise oder ein Umtausch sind nicht möglich.

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