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Coronavirus: 2. Verfügung Stadt Burg

Zweite Verfügung zum Umgang der Stadt Burg im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19


Schließung Einrichtungen der Stadt Burg

Mit dem Ziel, die Verbreitung des Coronavirus COVID-19 entgegenzuwirken, sind ab sofort bis auf Weiteres 2020 folgende städtische Einrichtungen geschlossen:

  • Bibliothek
  • Clausewitz Erinnerungsstätte
  • Schwimmhalle
  • Stadthalle
  • Tourist-Information


Absage Veranstaltungen und Gästeführungen der Stadt Burg

Um die Verbreitung von Krankheitserregern bei unnötigen Menschenansammlungen zu reduzieren werden Veranstaltungen sowie Gästeführungen der Stadt Burg bis zum 31. August 2020 abgesagt. Dies betrifft die Veranstaltungen:

  • 11.04. Osterfeuer
  • 25.04. Autofrühling
  • 01.05. Gärtnermarkt
  • 16.05. Tag der Ihle
  • 06.06. Kindertag
  • 07.06. Rendezvous im Park
  • 19.07. Parksinfonie - 20 Jahre Gartenträume
  • 14.-15.08. Weinbergfest


Absage Einmietungen städtische Flächen und Einrichtungen

Eingemietete Veranstaltungen (z.B. von externen Veranstaltern) auf den städtische Flächen oder Objekten wie den Parks & Gärten (Goethepark, Weinberg, Ihlegärten, Flickschupark) sowie der Stadthalle sind bis zum 31. August 2020 abgesagt.

Die Schließungen der städtischen Einrichtungen sowie Absage von städtischen Veranstaltungen und Einmietungen kann bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung ganz oder teilweise aufgehoben oder verlängert werden. Diese Verfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Kartenrückgabe

Die Dauerkarten für Veranstaltungen in den Parks und Gärten für das Jahr 2020 behalten weiterhin ihre Gültigkeit für ausstehende Veranstaltungen. „Darüber hinaus können die für 2020 erworbenen Karten auch in 2021 für die Veranstaltungen genutzt werden“, entschied Bürgermeister Jörg Rehbaum am Dienstag, 21. April 2020.

Hintergrund war die 2. Verfügung des Bürgermeisters zum Umgang der Stadt Burg im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus vom 20. April 2020 (welche auf die 4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Sachsen-Anhalt vom 16. April 2020 aufbaut). Darin wurden vorerst alle (Groß-)Veranstaltungen bis 31. August 2020 abgesagt. Die Veranstaltungen nach dem 31. August (Lichternacht und Spuk im Park) sollen planmäßig stattfinden. Für diese Events behalten die Dauerkarten ihre Gültigkeit. Weiterhin wurde festgelegt, dass Dauerkartenbesitzer ihre Karten auch für das Jahr 2021 nutzen können, um die Veranstaltungen in den Parks und Gärten zu besuchen. Somit müssen diese dann keine Dauerkarte für 2021 käuflich erwerben, sondern zeigen einfach die Dauerkarte von 2020 vor.

Sollten die Dauerkartenbesitzer dennoch ihre Karten zurückgeben wollen, ist dies problemlos in der Tourist-Information, wenn diese wieder geöffnet ist, möglich. Wahlweise gibt es einen Gutschein oder das Geld zurück.

Das Team der Tourist-Information steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung!

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